Arbeitsmedizinische Vorsorge

Wechselbeziehung zwischen Arbeit, Beruf und menschlicher Gesundheit.

In der betriebsärztlichen Versorgung wird Ihrem Unternehmen eine optimale Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter geboten. Sie tragen so zum nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens bei. Die Pflicht zur fachkundigen Beratung ist für Sie als ArbeitgeberIn im Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) geregelt. Die Anforderungen an die Betreuung sowie deren Umfang und Inhalte werden in der DGUV Vorschrift 2 festgehalten.

  0211 – 504 74 40

Schiessstrasse 8-10

40549 Düsseldorf-Heerdt

Montag 8:00 – 12:00  &  15:00 – 18:00
Dienstag 8:00 – 12:00  &  15:00 – 18:00
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 8:00 – 12:00  &  15:00 – 18:00
Freitag nach Terminvereinbarung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Wechselbeziehung zwischen Arbeit, Beruf und menschlicher Gesundheit.

In der betriebsärztlichen Versorgung wird Ihrem Unternehmen eine optimale Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter geboten. Sie tragen so zum nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens bei. Die Pflicht zur fachkundigen Beratung ist für Sie als ArbeitgeberIn im Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) geregelt. Die Anforderungen an die Betreuung sowie deren Umfang und Inhalte werden in der DGUV Vorschrift 2 festgehalten.

  0211 – 504 74 40

Schiessstrasse 8-10

40549 Düsseldorf-Heerdt

Mo., Di. & Do. 8:00 – 12:00  &
15:00 – 18:00
Mi. & Fr. nach Termin-
vereinbarung

Die Grundsäulen der Arbeitsmedizin zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit

  • Arbeitsmedizinische Untersuchung und Beratung Ihrer Mitarbeiter vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit
  • Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und nach staatlichen Vorschriften z.B. G25, G37, G42, G35, G46, G20, G26, G24, G41 etc.
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Beratung zu sozialmedizinischen Fragen und zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Mitarbeitern
  • Gesundheitscheck Untersuchungen für Führungskräfte

Wenn Sie Fragen zu Angeboten einer kompletten arbeitsmedizinischen Betreuung Ihres Unternehmens haben, treten Sie bitte direkt mit uns in Kontakt.

  • Arbeitsmedizinische Untersuchung und Beratung Ihrer Mitarbeiter vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit
  • Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und nach staatlichen Vorschriften z.B. G25, G37, G42, G35, G46, G20, G26, G24, G41 etc.
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Beratung zu sozialmedizinischen Fragen und zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Mitarbeitern
  • Gesundheitscheck Untersuchungen für Führungskräfte

Wenn Sie Fragen zu Angeboten einer kompletten arbeitsmedizinischen Betreuung Ihres Unternehmens haben, treten Sie bitte direkt mit uns in Kontakt.