Flugmedizin

Die Flugmedizin ist eine Teildisziplin der Medizin, die sich mit der Luftfahrt- und Raumfahrtmedizin befasst.

Gegenstand der Flugmedizin sind die physikalischen und medizinischen Besonderheiten des Aufenthaltes in Luft und Weltraum, sowie das Wohlergehen des fliegenden Personals und der Passagiere. Vergleichbar einer Jahresprüfung eines Flugzeuges muss sich jeder PilotIn, egal ob gewerblich beruflich, oder PrivatpilotIn in regelmäßigen Abständen einer Flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung, dem sog. Medical, bei einem dafür zugelassenen Fliegerarzt/-ärztin unterziehen. Auch FlugbegleiterInnen müssen sich in regelmäßigen Abständen einer Untersuchung unterziehen.

  0211 – 504 74 40

Schiessstrasse 8-10

40549 Düsseldorf-Heerdt

Montag 8:00 – 12:00  &  15:00 – 18:00
Dienstag 8:00 – 12:00  &  15:00 – 18:00
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 8:00 – 12:00  &  15:00 – 18:00
Freitag nach Terminvereinbarung

Flugmedizin

Die Flugmedizin ist eine Teildisziplin der Medizin, die sich mit der Luftfahrt- und Raumfahrtmedizin befasst.

Gegenstand der Flugmedizin sind die physikalischen und medizinischen Besonderheiten des Aufenthaltes in Luft und Weltraum, sowie das Wohlergehen des fliegenden Personals und der Passagiere.

Vergleichbar einer Jahresprüfung eines Flugzeuges muss sich jeder Pilot, egal ob gewerblich beruflich, oder Privatpilot in regelmäßigen Abständen einer Flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung, dem sog. Medical, bei einem dafür zugelassenen Fliegerarzt unterziehen. Auch Flugbegleiter müssen sich in regelmäßigen Abständen einer Untersuchung unterziehen.

  0211 – 504 74 40

Schiessstrasse 8-10

40549 Düsseldorf-Heerdt

Mo., Di. & Do. 8:00 – 12:00  &
15:00 – 18:00
Mi. & Fr. nach Termin-
vereinbarung

Klasse I

Anforderungen an das Sehvermögen EASA Klasse 1

Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung muss ein ggf. korrigierter Fernvisus von einäugig mindestens 0,7 (= 70%) und beidäugig 1,0 (= 100%) erreicht werden.

Eine sichere Farberkennung muss nachgewiesen werden. Bei einer Anisometropie > 3 Dioptrien müssen Kontaktlinsen getragen werden.

Wenn bei Ihnen ein Refraktionsfehler von +3,0 bis +5,0 Dioptrien, – 3,0 bis – 6,0 Dioptrien oder eine Anisometropie zwischen >2 und <3 Dioptrien besteht, müssen Sie zusätzlich alle 5 Jahre eine augenfachärztliche Untersuchung durchführen lassen.
Bei einem Refraktionsfehler über -6,0 Dioptrien, Astigmatismus oder Anisometropie über 3 Dioptrien müssen Sie zusätzlich alle 2 Jahre eine augenfachärztliche Untersuchung durchgeführten lassen.
Nach Augenoperationen und Änderung der Sehschärfe muss zur Bestätigung der Tauglichkeit ein Untersuchungsbefund des Augenarztes/ärztin vorgelegt werden.

Einträge für Sehhilfen im Zeugnis:

  • „VDL“ es muss eine Sehhilfe für die Ferne getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
  • „VNL“ es muss eine Sehhilfe für die Nähe (Lesehilfe) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
  • „VML“ es muss eine multifokale Brille getragen (Gleitsicht- oder Mehrbereichsbrille) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.

Klasse II

Anforderungen an das Sehvermögen EASA Klasse 2

Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung muss ein ggf. korrigierter Fernvisus von einäugig mindestens 0,5 (= 50%) und beidäugig 0,7 (= 70%) erreicht werden.

Bei einer Farberkennungsstörung kann ein Tauglichkeitszeugnis mit dem Eintrag „VCL“ (= nur gültig für Flüge am Tage) ausgestellt werden.

Nach Augenoperationen und Änderung der Sehschärfe muss zur Bestätigung der Tauglichkeit ein Untersuchungsbefund des Augenarztes/-ärztin vorgelegt werden.

Einträge für Sehhilfen im Zeugnis:

  • „VDL“ es muss eine Sehhilfe für die Ferne getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
  • „VNL“ es muss eine Sehhilfe für die Nähe (Lesehilfe) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
  • „VML“ es muss eine multifokale Brille getragen (Gleitsicht- oder Mehrbereichsbrille) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.

Zur europäischen Tauglichkeitsuntersuchung Klasse I und II bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass, falls Sie noch nicht bei uns waren

  • Bisheriges Medical, falls nicht bei uns ausgestellt

  • Pilotenlizenz, falls vorhanden

  • Den ausgefüllten Antragsbogen des Luftfahrtbundesamtes, können Sie hierdownloaden

  • Augenarztzeugnis für die Erstuntersuchung Klasse II (ggf. den Brillenpass)

Flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung für FlugbegleiterInnen

  • Ärztliche Anamnese und Untersuchung
  • Laboruntersuchung
  • Sehtest /Prüfung des Brillenpasses
  • Audiogramm
  • Ruhe EKG, ab dem 42 Lebensjahr Ergometrie (Belastungs EKG)
  • Spirometrie (Lungenfunktionsprüfung)
  • Impfanamnese und Beratung

Klasse I

Anforderungen an das Sehvermögen EASA Klasse 1

Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung muss ein ggf. korrigierter Fernvisus von einäugig mindestens 0,7 (= 70%) und beidäugig 1,0 (= 100%) erreicht werden.

Eine sichere Farberkennung muss nachgewiesen werden. Bei einer Anisometropie > 3 Dioptrien müssen Kontaktlinsen getragen werden.

Wenn bei Ihnen ein Refraktionsfehler von +3,0 bis +5,0 Dioptrien, – 3,0 bis – 6,0 Dioptrien oder eine Anisometropie zwischen >2 und <3 Dioptrien besteht, müssen Sie zusätzlich alle 5 Jahre eine augenfachärztliche Untersuchung durchführen lassen.
Bei einem Refraktionsfehler über -6,0 Dioptrien, Astigmatismus oder Anisometropie über 3 Dioptrien müssen Sie zusätzlich alle 2 Jahre eine augenfachärztliche Untersuchung durchgeführten lassen.
Nach Augenoperationen und Änderung der Sehschärfe muss zur Bestätigung der Tauglichkeit ein Untersuchungsbefund des Augenarztes/-ärztin vorgelegt werden.

  • „VDL“ es muss eine Sehhilfe für die Ferne getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
  • „VNL“ es muss eine Sehhilfe für die Nähe (Lesehilfe) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
  • „VML“ es muss eine multifokale Brille getragen (Gleitsicht- oder Mehrbereichsbrille) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.

Klasse II & LAPL

Anforderungen an das Sehvermögen EASA Klasse 2 / LAPL

Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung muss ein ggf. korrigierter Fernvisus von einäugig mindestens 0,5 (= 50%) und beidäugig 0,7 (= 70%) erreicht werden.

Bei einer Farberkennungsstörung kann ein Tauglichkeitszeugnis mit dem Eintrag „VCL“ (= nur gültig für Flüge am Tage) ausgestellt werden.

Nach Augenoperationen und Änderung der Sehschärfe muss zur Bestätigung der Tauglichkeit ein Untersuchungsbefund des Augenarztes/-ärztin vorgelegt werden.

  • „VDL“ es muss eine Sehhilfe für die Ferne getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
  • „VNL“ es muss eine Sehhilfe für die Nähe (Lesehilfe) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
  • „VML“ es muss eine multifokale Brille getragen (Gleitsicht- oder Mehrbereichsbrille) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
  • Personalausweis oder Reisepass, falls Sie noch nicht bei uns waren

  • Bisheriges Medical, falls nicht bei uns ausgestellt

  • Pilotenlizenz, falls vorhanden

  • Den ausgefüllten Antragsbogen des Luftfahrtbundesamtes, können Sie hier downloaden

  • Augenarztzeugnis für die Erstuntersuchung Klasse II (ggf. den Brillenpass)

  • Ärztliche Anamnese und Untersuchung
  • Laboruntersuchung
  • Sehtest /Prüfung des Brillenpasses
  • Audiogramm
  • Ruhe EKG, ab dem 42 Lebensjahr Ergometrie (Belastungs EKG)
  • Spirometrie (Lungenfunktionsprüfung)
  • Impfanamnese und Beratung